Teilnahmebedingungen und allgemeine Hinweise
zur Aktion Ferienpass des Kreis Steinburg

 


Teilnahmebedingungen

  1. Teilnahme:

    Der Ferienpass wird an alle schulpflichtigen Kinder im Alter von 6 - 16 Jahre ausgegeben, die ihren Wohnsitz im Kreis Steinburg haben. Dies gilt auch für die Teilnahme an Fahrten oder Veranstaltungen. Hier bitten wir zusätzlich die entsprechenden Altersempfehlungen zu berücksichtigen.

    Der Ferienpass ist nicht übertragbar. Die Teilnahme an Veranstaltungen/Fahrten im Rahmen des Ferienpasses ist nur für den/die Passinhaber*in möglich.

    Die Anmeldung zu Veranstaltungen/Fahrten ist grundsätzlich verbindlich, eine Rückzahlung der Anmeldebeiträge bei Absage von Seiten der Teilnehmenden daher ausgeschlossen.

  2. Gesundheits-Klausel:

    Sofern mein Kind Anzeichen einer infektiösen Erkrankung oder eines Läusebefalls aufweist, werde ich es nicht an Fahrten oder Veranstaltungen im Rahmen des Ferienpasses teilnehmen lassen.

  3. Busfahrten:

    Bei Fahrten im Rahmen des Ferienpasses haben die Kinder und Jugendlichen für die Hin- und Rückfahrt die jeweils eingesetzten Busse zu nutzen. Eine Abholung durch die Eltern oder andere Personen ist nicht zulässig.

    Bei allen Fahrten besteht Rauch- und Alkoholverbot.

    Die Busse fahren pünktlich ab (siehe Tabelle mit Abfahrtszeiten). Die Rückkehrzeiten der Busse können wir nur schätzen! Verspätungen durch Baustellen, außerplanmäßigen Halt oder Kinder, die nicht rechtzeitig zur Abfahrt am Bus sind, werden immer wieder vorkommen können. Ebenso kann es passieren, dass der Bus bei guter Verkehrslage etwas früher ankommt. Bitte seien Sie daher rechtzeitig an den Bushaltestellen, um ihr Kind wieder abzuholen.

  4. Betreuung der Kinder bei Fahrten/Veranstaltungen:

    Eine Einzelbetreuung der Kinder bei Fahrten/Veranstaltungen kann nicht gewährt werden. Bitte überlegen Sie daher gut, ob ihr Kind reif genug und in der Lage ist, teilzunehmen. Die Kinder gehen z.B. nach Absprache mit den Betreuenden in kleinen Gruppen allein durch die Freizeit- oder Tierparks oder Veranstaltungsorte. Daher ist es unerlässlich, dass die Kinder die Uhr lesen können, um z.B. rechtzeitig vor der Abfahrt am vereinbarten Treffpunkt zu sein!

  5. Spielregeln:

    Setzt sich ein*e Teilnehmer*in trotz Ermahnungen wiederholt über allgemein anerkannte Regeln zwischenmenschlichen Zusammenlebens hinweg oder begeht sie/er sonstige grobe Verstöße, hat die Fahrtenleitung des Ferienpasses das Recht, den/die Teilnehmer*in vom Angebot auszuschließen.

  6. Haftung:

Die Teilnahme an den Fahrten/Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Der KJR Steinburg e.V. übernimmt für Unfälle, Diebstahl oder Schäden sonstiger Art die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften, beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Das Team vom KJR-Steinburg e.V.

Stand: 01/23